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Inspektion

Inspektion in der freien Werkstatt: Bleibt die Garantie erhalten?

Die häufigste Frage an unserer Serviceannahme: Verliere ich die Herstellergarantie, wenn ich mein Auto nicht in der Vertragswerkstatt warten lasse? Die Antwort ist seit 2010 eindeutig geregelt.

Kurz gesagt

Die Garantie bleibt erhalten, solange die Inspektion nach den Vorgaben des Herstellers ausgeführt, dokumentiert und mit passenden Ersatzteilen durchgeführt wird. Genau so arbeiten wir: nach Herstellervorgaben, mit Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität und mit Eintrag ins digitale Serviceheft.

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind der Meinung, sie müssten ihr Fahrzeug zum Erhalt der Gewährleistung ausschließlich in einer Werkstatt der entsprechenden Fahrzeugmarke warten lassen. Das ist nicht der Fall. Die Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 461/2010 regelt allgemeingültig, dass qualifizierte Werkstätten Wartung und Inspektion aller Fahrzeugmarken übernehmen dürfen, ohne dass die Herstellergewährleistung davon beeinträchtigt wird.

Den Verordnungstext finden Sie im Original bei EUR-Lex, Verordnung (EU) Nr. 461/2010. Was in Ihrem konkreten Fall vereinbart ist, steht zusätzlich in den Garantiebedingungen Ihres Herstellers – insbesondere bei Anschluss- und Mobilitätsgarantien lohnt ein Blick hinein. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls ist eine Fachberatung die richtige Adresse.

Mechaniker führt Wartungsarbeiten im geöffneten Motorraum durch
Wartung nach Herstellervorgaben – unabhängig davon, welche Marke vor der Hebebühne steht.

Worauf es bei der Inspektion wirklich ankommt

Entscheidend ist nicht das Schild an der Werkstatt, sondern die Arbeit dahinter. Drei Punkte müssen stimmen, damit die Wartung als ordnungsgemäß gilt.

  1. Der Herstellerplan Jede Marke schreibt eigene Wartungsumfänge und Intervalle vor. Wir führen alle anfallenden Inspektionen und Wartungen nach den jeweiligen Vorgaben des Herstellers durch, unabhängig von Marke und Modell.
  2. Die richtigen Teile Filter, Öl und Verschleißteile müssen der Herstellerfreigabe entsprechen. Wir verbauen ausschließlich Ersatzteile in Erstausrüsterqualität und besorgen auch spezielle Teile, wenn sie für Ihr Fahrzeug nötig sind.
  3. Der lückenlose Nachweis Ohne Dokumentation kein Nachweis. Wir tragen die durchgeführten Arbeiten in das digitale Serviceheft der Hersteller ein – das ist der Beleg, der Ihnen die Garantie beziehungsweise Gewährleistung erhält und später beim Verkauf zählt.

Inspektion und Hauptuntersuchung im selben Haus

Viele Fahrzeuge kommen zur Inspektion, wenn ohnehin die Hauptuntersuchung ansteht. Das lässt sich gut verbinden: Wir bereiten Ihr Fahrzeug auf den TÜV vor, die Prüfung nimmt im Anschluss auf Wunsch ein unabhängiger Prüfer bei uns im Haus ab. Wie der Prüftag abläuft, steht im Beitrag HU und AU in unserer Werkstatt.

Welche Arbeiten zur Inspektion gehören und was wir sonst noch am Fahrzeug übernehmen, lesen Sie auf der Seite Inspektion und Wartung für alle Hersteller.

Inspektionstermin anfragen: 02236 969460 E-Mail schreiben

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